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   VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226   

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VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226 (https://dejure.org/2010,14376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2010 - 6 BV 09.1226 (https://dejure.org/2010,14376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 6 BV 09.1226 (https://dejure.org/2010,14376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende Ortsstraße; Verteilung des Aufwandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für eine an der Grenze zum Gebiet einer Nachbargemeinde verlaufende Ortsstraße; Berücksichtigung auch gemeindegebietsfremder Grundstücke bei der rechnerischen Verteilung des Ausbauaufwands; Beschaffung der Befugnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für eine an der Grenze zum Gebiet einer Nachbargemeinde verlaufende Ortsstraße; Berücksichtigung auch gemeindegebietsfremder Grundstücke bei der rechnerischen Verteilung des Ausbauaufwands; Beschaffung der Befugnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
    23 Der Einbeziehung gemeindegebietsfremder Grundstücke steht nicht entgegen, dass die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wegen der räumlichen Begrenzung ihrer kommunalrechtlichen Abgaben- und Satzungshoheit (Art. 22 Abs. 1 GO) grundsätzlich beschränkt ist auf Grundstücke ihres eigenen Gemeindegebiets (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52/62 ; OVG SH, B.v. 14.11.2008 - 2 MB 21.08 - juris ; zweifelnd HessVGH, U.v. 26.11.2008 - 5 UE 291.07 - KStZ 2009, 74/75).

    Denn aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG wie Art. 62 Abs. 2 GO folgt, dass die Gemeinden gehalten sind, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit - neben der von der Gemeinde selbst zu übernehmenden Eigenbeteiligung (Art. 5 Abs. 3 KAG) - möglichst kein weiterer von ihr zu tragender "Ausfallbetrag" hinzukommt oder dieser möglichst gering bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2007, a.a.O. S. 62 ).

  • VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
    Im Ausbaubeitragsrecht ist demnach kein Raum für die das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen den "durch die Anlage erschlossenen Grundstücken", auf die der Erschließungsaufwand nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu verteilen ist, und den bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücken, die gemäß § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegen (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/127).

    Dieser Grundsatz und seine hinter ihm stehenden Erwägungen können schon deshalb nicht auf das Straßenausbaubeitragsrecht übertragen werden, weil dieses nicht auf die durch eine Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit oder ihr gleichzustellende Nutzbarkeit der Anliegergrundstücke abstellt, sondern auf die oben dargestellte qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit als solche (BayVGH, U.v. 10.7.2002, a.a.O. S. 125).

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
    Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, a.a.O. S. 125; U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111 f.; U.v. 15.4.2010 - 6 BV 08.1849 - juris ).
  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 6 B 05.1276

    Erschließungsbeitragssatzung - einheitlicher Artzuschlag auch bei gemischt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
    Darin ist eine teilweise Rücknahme der Berufung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu sehen (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - juris ; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 1b zu § 126).
  • VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1228

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Verlauf an der Gemeindegrenze; Sondervorteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge und auf die Behördenvorgänge Bezug genommen, die in diesem Verfahren und in dem Parallelverfahren 6 BV 09.1228 vorgelegt worden sind und die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Für einen Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG, der die Erhebung eines Ausbaubeitrags rechtfertigt, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum andern eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3183 - juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 9 N 115.12

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

    Dies entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urteil vom 3. Juni 2010 - BVerwG 9 C 3.09 -, BVerwGE 137, 95, juris; a.A. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 10 Rn. 11 f.; a.A. für das Ausbaubeitragsrecht BayVGH, Urteil vom 18. Juni 2010 - 6 BV 09.1226 -, juris).

    Allerdings sind auch danach die beiden auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegenden Grundstücke aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit rechnerisch in die Verteilung des durch die Ausbaumaßnahme angefallenen Aufwandes einzubeziehen gewesen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Juni 2010 - 6 BV 09.1226 -, juris Rn. 18, 20 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 10 Rn. 12), da auch diese von der ausgebauten Anlage bevorteilt werden.

  • VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung,

    Haben damit aber die Anliegergrundstücke (und die ihnen gleichzustellenden Hinterliegergrundstücke) unabhängig von ihrer Gemeindezugehörigkeit denselben Vorteil von der ausgebauten Straße, wäre es unbillig, den gesamten umlagefähigen Ausbauaufwand unter Aussparung der gemeindefremden Grundstücke allein auf die im eigenen Gemeindegebiet liegenden Grundstücke zu verteilen (BayVGH, U. v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - juris Rn. 22).

    Die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ist wegen der räumlichen Begrenzung ihrer kommunalrechtlichen Abgaben- und Satzungshoheit (Art. 22 Abs. 1 GO) grundsätzlich beschränkt auf Grundstücke ihres eigenen Gemeindegebiets (BayVGH, U. v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 6 B 12.2220

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; Zugangshindernis

    Im Straßenausbaubeitragsrecht, das die das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen erschlossenen (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und bebaubaren (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB) Grundstücken nicht kennt, sind nämlich an der Aufwandsverteilung und damit zugleich an der Beitragserhebung nur diejenigen Grundstücke zu beteiligen, denen die Ausbaumaßnahme im maßgeblichen Zeitpunkt einen aktuellen Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG verschafft (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726 f.).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer

    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer

    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1228

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Verlauf an der Gemeindegrenze; Sondervorteil;

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge und auf die Behördenvorgänge Bezug genommen, die in diesem Verfahren und in dem Parallelverfahren 6 BV 09.1226 vorgelegt worden sind und die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • VG München, 19.03.2013 - M 2 K 12.4397

    Straßenausbaubeitrag; Straßenentwässerung; rechtliche Verschlissenheit;

    Die insoweit grundsätzlich bestehende Beitragserhebungspflicht entspricht auch der ständigen Rechtsprechung der Kammer wie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - juris Rn. 23; U.v. 10.3.1999 - 4 B 98.1349 - juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904

    Straßenausbaubeitrag; gefangenes Hinterliegergrundstück; ehemaliger Bachlauf

    Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH v. 10.07.2002 BayVBl 2003, 176/177; v. 18.06.2010 Az. 6 BV 09.1226 BayVBl 2010, 726/727; v. 14.04.2011 Az. 6 BV 08.3183 ).
  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2972

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war angesichts der schwierigen Sach- und Rechtslage notwendig (vgl. BayVGH vom 20.10.2011 Az. 6 B 09.2043, vom 18.06.2010 Az. 6 BV 09.1226).
  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2971

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

  • VG München, 24.07.2012 - M 2 K 11.2973

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; historische Straße; erstmalige

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